Wichtige Informationen zur Wahl des Presbyteriums am 18.02.2024
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird zum ersten Mal das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde Kirchen-Freusburg, gewählt.
Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechgten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Bevollmächgtenausschuss einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens neun Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist ein/e beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Einen Vordruck hierfür finden Sie im aktuellen Gemeindebrief. Weitere Vordrucke erhalten Sie im Gemeindebüro (Kirchplatz 8) in Kirchen. Die Vordrucke liegen auch in den Kirchen und Gemeindehäusern aus.
Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Bevollmächtigtenausschusses oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde (Gemeindebüro, Kirchplatz 8 in Kirchen) abgegeben werden.
Der Bevollmächtigtenausschuss hat die Kirchengemeinde in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk werden die Presbyterinnen und Presbyter getrennt gesucht:
Wahlbezirk 1 – Ehemalige Kirchengemeinde Freusburg:
vier Presbyterinnen oder Presbyter
Wahlbezirk 2 – Ehemalige Kirchengemeinde Kirchen:
fünf Presbyterinnen oder Presbyter
Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Damit kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten aller Wahlbezirke wählen.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses, Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat, zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro Kirchplatz 8 in Kirchen zu den Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr ausgelegt. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
Ihr Bevollmächtigtenausschuss
Pfarrerin Sabine Keim, Vorsitzende