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Aus dem Bevollmächtigtenausschuss: Abendmahlsausteilung

Der Bevollmächtigtenausschuss unserer Kirchengemeinde hat sich in einer Beratungssitzung darauf geeinigt, dass ab Karfreitag vorläufig bis September das Abendmahl in allen Kirchen normalerweise folgendermaßen ausgeteilt wird: Das Brot wird von einer oder einem Bevollmächtigten oder einer anderen Person ausgeteilt und der Kelch bzw. die Einzelkelche von der ordinierten Person. Es wird ausschließlich Traubensaft gereicht.