Aus dem Bevollmächtigtenausschuss: Abendmahlsausteilung
Der Bevollmächtigtenausschuss unserer Kirchengemeinde hat sich in einer Beratungssitzung darauf geeinigt, dass ab Karfreitag vorläufig bis September das Abendmahl in allen Kirchen normalerweise folgendermaßen ausgeteilt wird: Das Brot wird von einer oder einem Bevollmächtigten oder einer anderen Person ausgeteilt und der Kelch bzw. die Einzelkelche von der ordinierten Person. Es wird ausschließlich Traubensaft gereicht.